Löwenkinder


Die
Sonja Reischmann Stiftung startet mit der mehrjährigen Förderung für Kinder von Ein- Eltern- Familien im Landkreis Ravensburg.

Zirka 35 Familien sollen möglichst zweckgebunden mit bis zu 100 Euro im Monat unterstützt werden. Die Stiftung stellt dafür jährlich 40.000 Euro zur Verfügung.
Ziel dabei ist es den Kindern und Jugendlichen die Unterstützung zu geben, um Benachteiligungen gegenüber„normalen“ Familien mit zwei Elternteilen, auszugleichen. Hierbei sollen vorwiegend Bildungsmaßnahmen, aber auch Hobbies, Freizeitmaßnahmen und Reiseaktivitäten bezuschusst werden, die sich eine Ein-Eltern-Familie sonst nicht leisten kann.

Gleichzeitig kann mit der Förderung, dem erziehenden Elternteil ein Anreiz geschaffen werden, eine Ausbildung oder Weiterbildung zu machen. Diese Beihilfe, trägt mit dazu bei, den Kreislauf der Perspektivlosigkeit zu durchbrechen und die Chancen und Möglichkeiten für die Zukunft des Kindes zu erhöhen.


Richtlinien für das Projekt Löwenkinder

Personengruppe für eine Förderung


Ø
Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Landkreis Ravensburg,  die ohne Vater oder Mutter aufwachsen, weil


-
Der Vater oder die Mutter verstorben ist

-Der Vater oder die Mutter den Unterhalt nicht zahlen kann

-Der Vater oder die Mutter nicht auffindbar ist und keine Ansprühe geltend gemacht werden können


Ø
Ein-Eltern-Familien, die über Einkommen aus beruflicher Tätigkeit verfügen. Dieses Einkommen ist jedoch so gering ist, und eine Mehrarbeit erlaubt die Familiensituation nicht. Dadurch ist die Familie noch zusätzlich auf Wohngeld oder Hartz IV angewiesen.


Ø
Ein-Eltern-Familien, die über kein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit verfügen, jedoch ALGIIund/oder Wohngeld erhalten und deren jüngstes Kind maximal drei Jahre alt ist.


Ø
Ein-Eltern-Familien, die in der Umgebung keine Großeltern oder Verwandten haben, von denen sie Unterstützung erwarten können.


Ø
Ein-Eltern-Familien, die ohne Partner leben



 
Dauer der Förderung


Die Förderung beträgt maximal fünf Jahre. Änderungen der Lebenssituationen, wie z.B. Partnerschaft, höheres Einkommen verkürzt, unterbricht oder beendet die Unterstützung.


Rechtliche Hinweise

Die Leistungen der Sonja-Reischmann-Stiftung sind freiwillig, zusätzlich und widerruflich und es besteht kein Rechtsanspruch darauf.


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