Löwenkinder
Seit 2010 gibt es bereits das Projekt „Löwenkinder“ der Sonja Reischmann Stiftung, welches Ein-Eltern-Familien über einen längeren Zeitraum begleitet und unterstützt. IN
Zirka 35 Familien sollen möglichst zweckgebunden mit bis zu 100 Euro im Monat gefördert werden. Die Stiftung stellt dafür jährlich 40.000 Euro zur Verfügung.
Ziel dabei ist es den Kindern und Jugendlichen die Unterstützung zu geben, um Benachteiligungen gegenüber Familien mit zwei Elternteilen, auszugleichen. Hierbei sollen vorwiegend Bildungsmaßnahmen, aber auch Hobbys, Freizeitmaßnahmen und Reiseaktivitäten bezuschusst werden, die sich eine Ein-Eltern-Familie sonst nicht leisten kann.
Gleichzeitig kann mit der Förderung für den erziehenden Elternteil ein Anreiz geschaffen werden, eine Ausbildung oder Weiterbildung zu machen. Dies trägt dazu bei, den Kreislauf der Perspektivlosigkeit zu durchbrechen und die Chancen und Möglichkeiten für die Zukunft des Kindes zu erhöhen.
Richtlinien für das Projekt Löwenkinder
Personengruppe für eine Förderung
ØKinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Landkreis Ravensburg, die ohne Vater oder Mutter aufwachsen, weil
- der Vater oder die Mutter verstorben ist.
- der Vater oder die Mutter den Unterhalt nicht zahlen kann.
- der Vater oder die Mutter nicht auffindbar ist und keine Ansprühe geltend gemacht werden können.
ØEin Eltern Familien, deren Einkommen aus beruflicher Tätigkeit gering ist und deren Familiensituation eine Mehrarbeit nicht erlaubt. Dadurch ist die Familie zusätzlich auf Wohngeld oder Arbeitslosengeld II angewiesen.
ØEin-Eltern-Familien, die über kein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit verfügen, jedoch ALGII und/oder Wohngeld erhalten und deren jüngstes Kind maximal drei Jahre alt ist.
ØEin-Eltern-Familien, die in der Umgebung keine Großeltern oder Verwandte haben, von denen sie Unterstützung erwarten können.
ØEin-Eltern-Familien, die nicht anderweitig finanziell unterstützt werden ( z.B. durch den neuen Partner eines Elternteils)
Dauer der Förderung
Die Förderung beträgt maximal fünf Jahre. Änderungen der Lebenssituation, wie z.B. Partnerschaft oder höheres Einkommen, verkürzt, unterbricht oder beendet die Unterstützung.
Rechtliche Hinweise
Die Leistungen der Sonja Reischmann Stiftung sind freiwillig, zusätzlich und widerruflich. Es besteht kein Rechtsanspruch seitens der Antragsteller.
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