Wir freuen uns über jegliche Art und Höhe Ihrer Unterstützung
Die Stiftung darf ihre Erträge ausschließlich für die in der Satzung genannten Zwecke einsetzen.
Vorstände und der Stiftungsrat arbeiten ehrenamtlich. dadurch ist es möglich Ihre Spende direkt und ohne Abzug einem der laufenden Projekte oder dem von Ihnen gewünschten Zweck einzusetzen. Ihre Ideen können wir selbstverständlich aufgreifen und mit Ihrer Hilfe (sofern gewünscht) umsetzen.
Auch eine ehrenamtliche Mitarbeit ist uns jederzeit willkommen.
Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Durch den Kauf eines Bildes Kindern in Not helfen
Aus der großzügigen Spende von der Künstlerin Ingeborg Weglehner haben wir noch wunderschöne Originale. Vielleicht fanden Sie bei der Vernisage nicht die richtige Gelegenheit.
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Spendenkonto
Sonja Reischmann Stiftung
Kreissparkasse Ravensburg
Bankleitzahl: 650 501 10
Kontonummer: 111 057 753
--> Dauerspende (Einzugsermächtigung, PDF, 46 Kb)
--> Einzelspende (Einzugsermächtigung, PDF, 45 Kb)
Die Sonja Reischmann Stiftung ist in Deutschland vom Finanzamt als gemeinnützig mildtätig arbeitende Stiftung anerkannt. Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Einzahlungsbeleg des Kreditinstitutes als Spendenquittung. Bei Spenden über 100 Euro erhalten Sie von uns eine entsprechende Spendenquittung. Damit wir Ihnen diese Bescheinigung zusenden können, benötigen wir Ihre Postanschrift. Bitte senden Sie uns in jedem Fall ein Email mit Ihrer Spendenankündigung, dem Verwendungszweck und der exakten Adresse, damit wir die Spendenquittung korrekt versenden können. Mailadresse: info@sonja-reischmann-stiftung.de.
Möchten Sie uns für Ihre Spende/n eine Einzugsermächtigung erteilen, können Sie unten das Formular als PDF downloaden und ausgefüllt an die Sonja Reischmann Stiftung faxen oder per Post senden.
Schenkungen und Vermächtnisse bzw. Zustiftungen
Vielleicht haben sie keine Nachkommen, und möchten mit einer Schenkung oder einem Vermächtnis unsere gemeinnützige und wohltätige Arbeit unterstützen. Oder es liegen Ihnen einfach ganz besonders unsere Ravensburger Kinder am Herzen.
Unsere Stiftung ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit und Ihr Geld kann ohne Abzüge dem von ihnen gewünschten Zweck zugeführt werden.
Der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einer Schenkung liegt darin, dass die Schenkung noch im gleichen Jahr an die Bedürftigen weitergeleitet wird, wohingegen Ihr Vermächtnis, auch Zustiftung genannt, unser Stiftungskapital aufstockt, und wir nur die Zinsen ausschütten. Ihr Vermächtnis bleibt somit erhalten. Sollten Sie sich für eine Zustiftung entscheiden, können Sie auch ein eigenes Projekt wünschen, welches mit Ihrem Geld bedacht wird.
Falls Sie hierzu detaillierte Fragen haben, wenden Sie sich bitte per Mail an
info@sonja-reischmann-stiftung.de und wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

