Wir freuen uns, dass Sie uns helfen möchten.


Auch für uns ist es wichtig, dass Ihre Spende unmittelbar und zeitnah dem Projekt und somit den Kindern zu Gute kommt. Dies können wir ermöglichen, da alle Verwaltungskosten vom Stiftungskapital abgedeckt werden und auch die Vorstände sowie der Stiftungsrat ehrenamtlich arbeiten.

Die Stiftung darf ihre Erträge ausschließlich für die in der Satzung genannten Zwecke einsetzen.



-->Auszug aus der Satzung

Auch Ihre ehrenamtliche Mitarbeit ist uns jederzeit willkommen.   --> bitte kontaktieren Sie uns

Helfen Sie Kindern in Not durch den Erwerb eines Aquarelles


Aus der großzügigen Spende von der Künstlerin Ingeborg Weglehner haben wir  noch wunderschöne Originale. Vielleicht möchten Sie einem lieben Menschen oder sich selbst eine Freude machen.



--> Verkaufsgalerie

Spendenkonto
Sonja Reischmann Stiftung
Kreissparkasse Ravensburg
Bankleitzahl: 650 501 10
Kontonummer: 111 057 753

Spendenformulare als PDF - Datei zum runterladen:

--> Dauerspende (Einzugsermächtigung, PDF, 46 Kb)
--> Einzelspende (Einzugsermächtigung, PDF, 45 Kb)

Spendenquittungen
Die Sonja Reischmann Stiftung ist Mitglied beim Bundesverband Deutscher Stiftungen und wird vom Finanzamt als gemeinnützig mildtätig arbeitende Stiftung anerkannt.

Um Ihre Spende steuerlich geltend zu machen, gilt bei Spenden bis 100 Euro der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung.
Bei Spenden darüber hinaus erhalten Sie eine Spendenquittung der Stiftung. Hierfür benötigen wir Ihre Postanschrift. --> bitte kontaktieren Sie uns
Möchten Sie uns für Ihre Spende/n eine Einzugsermächtigung erteilen, können Sie das Formular als PDF downloaden und ausgefüllt an die Sonja Reischmann Stiftung faxen oder per Post senden


Schenkung und Vermächtnis bzw. Zustiftung

Unsere Stiftung ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit und Ihr Geld kann ohne Abzüge den Projekten der Sonja Reischmann Stiftung zu Gute kommen.

Der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einer Schenkung liegt darin, dass die Schenkung noch im gleichen Jahr an die Bedürftigen weitergeleitet wird, wohingegen Ihr Vermächtnis, auch Zustiftung genannt, unser Stiftungskapital aufstockt und wir nur die Zinsen ausschütten. Ihr Vermächtnis bleibt somit dauerhaft erhalten.
Sollten Sie sich für eine Schenkung oder Zustiftung entscheiden, können Sie sich auch
ein eigenes Projekt wünschen, welches mit Ihrem Geld verwirklicht wird.

Haben Sie hierzu Fragen, helfen wir Ihnen gerne --> bitte kontaktieren Sie uns