Aufnahmekriterien
- Schwangere Frauen oder alleinerziehende Mütter ab 18 Jahren mit einem Kind bzw. max. zwei Kindern, die sich aufgrund psychosozialer Schwierigkeiten in einer akuten Notsituation befinden.
- Die Frauen müssen bereits über ein gewisses Maß an lebenspraktischen Fähigkeiten verfügen, die es ihnen ermöglichen, mit entsprechender stundenweiser Unterstützung eigenständig zu leben.
- Das Wohn- und Betreuungsverhältnis ist grundsätzlich an eine Mitwirkungsbereitschaft gebunden und kann durch die Stiftung bei Verweigerung der Mitarbeit aufgelöst werden.
Zu dieser Mitwirkungsbereitschaft gehört:
- regelmäßige Gespräche mit der Familienpflegerin
- Einhaltung von Vereinbarungen
- Kooperationsbereitschaft (im Denken und Handeln) mit dem Ziel, ein selbstständiges Leben zu führen
- Eigenverantwortung für die Familie und die Wohnung übernehmen
- Bereitschaft, ggf. eine Ausbildung oder Umschulung zu machen