Löwenkinder
Stark, mutig und selbstbewusst, so wachsen die „Löwenkinder“ im gleichnamigen Projekt der Stiftung auf. Denn neben der alleinerziehenden Mutter oder dem alleinerziehenden Vater begleitet eine sozialpädagogische Fachkraft die Kinder.
Stark wie ein Löwenkind
Echte Löwenkinder in der freien Natur sind deshalb so stark, weil sich alle Weibchen des Rudels zusammen um die Aufzucht kümmern. Gemeinsam gehen sie auf die Jagd und unterstützen sich gegenseitig.
Auch bei den „Löwenkindern“ in Ravensburg steht Unterstützung im Mittelpunkt. Unsere sozialpädagogische Fachkraft
- begleitet Kinder aus Ein-Eltern-Familien bis zu fünf Jahre lang,
- kauft zusammen mit den Kindern Schulsachen und Busfahrkarten ein,
- ermutigt die Kinder dazu, einfach mal auszuprobieren, welcher Sport oder welches Instrument ihnen Spaß macht,
- fördert das Zusammensein mit Gleichaltrigen.
Enger Kontakt zu den Eltern
Natürlich halten wir auch engen Kontakt zu den Müttern und Vätern unserer „Löwenkinder“. Unser Ziel ist es, dass auch sie den Kreislauf der Perspektivlosigkeit nachhaltig durchbrechen.
Spendenkonto
Kreissparkasse Ravensburg
IBAN DE73 6505 0110 0111 0577 53
BIC SOLADES1RVB
Beschreibung für das Projekt
Unsere Löwenkinder/Familien sind:
- Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Landkreis Ravensburg, die ohne Vater oder Mutter aufwachsen, weil
- ein Elternteil verstorben ist.
- der Vater oder die Mutter nicht auffindbar ist und keine Ansprüche geltend gemacht werden können.
- kleine Familien, die bereit sind, sich weiterzuenwickeln und in denen der/die Erziehende bereits in einem (geringen) Arbeitsverhältnis steht oder arbeitssuchend ist.
Ein-Eltern-Familien ...
- ... mit geringem Einkommen, deren Familiensituation eine Mehrarbeit nicht erlaubt und die dadurch zusätzlich auf Wohngeld oder Bürgergeld angewiesen sind.
- ..., die vorübergehend über kein Einkommen verfügen, jedoch Bürgergeld und/oder Wohngeld erhalten und deren jüngstes Kind mindestens drei Jahre alt ist.
- ..., die in der Umgebung keine Großeltern oder Verwandten haben, von denen sie unterstützt
werden. - ..., die nicht anderweitig finanziell unterstützt werden.
Gesetzliche Hinweise
Die Leistungen der Sonja Reischmann Stiftung sind freiwillig, zusätzlich und widerruflich. Es besteht kein Rechtsanspruch seitens der Antragsteller.
Dauer der Förderung
Die Förderung beträgt maximal fünf Jahre. Änderungen der Lebenssituation, wie z. B. Partnerschaft oder höheres Einkommen, verkürzt, unterbricht oder beendet die Unterstützung.